Wichtige Information zur Rückgabe von Altbatterien
Alte, ausgediente oder defekte Laptop-, Notebook- oder E-Scooter Akkus dürfen keinesfalls im Hausmüll entsorgt werden!
Der Grund: In Akkus enthaltene Stoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei sind giftig und schädigen die Umwelt bei falscher Entsorgung. Allerdings sind alte Akkus auch wertvoll. Als recycelte Rohstoffe, wie z.B. Lithium, sind sie ressourcenschonender und günstiger. Zudem können durch die Wiederverwertung wertvolle Materialien wie Zink, Stahl/Eisen, Aluminium, Nickel, Kupfer, Silber, Mangan und Kobalt zurückgewonnen werden.
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Vorschrift für die Entsorgung von Akkus und Batterien (BattG).
Die wichtigsten Regeln dabei sind:
- Verbraucher sind verpflichtet, Rückgabemöglichkeiten zu nutzen oder sich selbst um eine geeignete Entsorgung zu kümmern.
- Händler, die Akkus oder Geräte mit Akkus verkaufen, müssen diese zur Entsorgung zurücknehmen, jedoch nur die Typen, die sie auch verkaufen.
Bei uns gekaufte Akkus können sicher verpackt und kostenlos zurückgegeben werden. Was ist dabei zu beachten?
Lithium-Ionen-Akkus, wie sie in Laptops, Notebooks oder E-Scootern verwendet werden, müssen gegen Kurzschlüsse gesichert sein. Kleben Sie dazu die Kontakte mit Klebeband ab. Vermeiden Sie Feuchtigkeit, z.B. durch Lagerung im Kühlschrank. Bereits ausgelaufene Batterien sollten in Plastikbeuteln getrennt verpackt werden.
Beim Versand per Post muss das Paket entsprechend gekennzeichnet werden. Passende Labels finden Sie online.
Die vollen Sammelbehälter werden von der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) abgeholt. Die GRS übernimmt seit 1998 die unentgeltliche Batterierücknahme und -entsorgung in Deutschland.
Wichtiger Hinweis: Beschädigte Li/Ionen- und Li/Po-Akkus dürfen laut ADR-Transportvorschriften nicht versandt werden.
In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes:
- Hg: Batterie enthält Quecksilber
- Cd: Batterie enthält Cadmium
- Pb: Batterie enthält Blei
Batterieverordnung